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Anspruch auf Entschädigung wegen Realinjurien. In erster Instanz waren dem Wilhelm Einbeck 300 Goldgulden zugesprochen worden, die Johann Duir, Adam Clevisch (Klefisch), Johann Depen und Michael Thumb zu zahlen hatten (je 75 Gulden). Im Anschluß an eine Hochzeitsfeier sollen sie den Appellaten bei einem Streit in alkoholisiertem Zustand geschlagen und schwer verletzt haben. Einbeck war seinem Schwager Theis Schnorrenberg zu Hilfe gekommen, der zunächst mit Maria Scherers, seiner Schwiegermutter, mit der er schon länger wegen des Heiratspfennigs seiner Frau uneinig war, gestritten hatte und schließlich mit Johann Duir dem Älteren, dem Vater von Maria Scherers zweitem Mann (Johann Duir dem Jüngeren), aneinandergeraten war.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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