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Markgraf Herrmann von Baden übernimmt nach der Anordnung des römischen Königs Rudolf in seinen dem Kloster Herrenalb erteilten Gnadenbriefen, daß es sich aus dem Geschlechte seiner Stifter, der Grafen von Eberstein, einen Schirmvogt nehmen dürfe, die Schirmvogtei über dieses Kloster.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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