Joist von der Recke zu Herne und seine Tochter Katharina machen bekannt, daß Abt Hermann sie mit je einer Hand mit dem Gut Stollenhove zu Lünern und dem Gut Siddinghausen, beide zum Sattelhof Altendorf gehörig, behandigt hat. Sie werden davon jährlich am 11. November die übliche Pacht bezahlen. Nach ihrem Tod sollen die Erben wegen Stollenhove vier Mark und wegen Siddinghausen zwei Mark zu Unna bzw. Dortmund gängiges Geldes zahlen. - Es siegelt der Aussteller. - Geben ...