Jakob Tenntzlin von Dettingen Schloßberg, wegen Trunksucht und Verschwendung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, übermäßiges Trinken und alle Verschwendungen zu unterlassen, Spiel, Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sein Hab und Gut weder zu versetzen, zu verkaufen noch sonst wie zu verändern oder zu belasten, außer mit Erlaubnis der Obrigkeit, und schwört U.