Suchergebnisse
  • 1 von 332

Hans Sigel, B. zu Stuttgart, wegen Teilnahme am Bauernaufstand und Verletzung einer früheren U. zu Stuttgart gef. und nach Kriegsrecht einer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch aus Gnade und Barmherzigkeit mit der Auflage freigel., sein Leben lang keine Zeche mehr zu besuchen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr und Waffen mehr zu tragen noch zu besitzen, auch Wehr und Harnisch dem Vogt zu Stuttgart abzuliefern, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwort U, H. Sigel war wider seine Untertanenpflicht den aufrührerischen Bauern zugezogen und hatte mit ihnen über die Einnahme von Stuttgart gesprochen, auch entgegen seiner Verschreibung, sein Leben lang nicht gegen seine Obrigkeit zu handeln, den Bauern eine große Büchse geführt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...