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Hans Magenbuch aus Rohrdorf a.d. Nagold, wegen Diebstahls zu Nagold gef., daselbst angeklagt und verurteilt, verspricht nach teilweiser Strafvollstreckung unter Eid, den übrigen Bestimmungen des Urteils nachzukommen und schwört U. Magenbuch war dazu verurteilt worden, vor dem Untertor bis zum Gürtel entblößt, sodann vom Untertor bis auf die Brücke vor dem Obertor mit Ruten gehauen und zum Pranger geführt werden, wo ihm beide Ohren abgeschnitten werden sollten. Nach Vollsteckung dieser Strafe sollte er sich unter Eid verpflichten, aus dem Fürstentum Württemberg und über den Rhein zu ziehen und keine Nacht über die andere an demselben Ort zu verweilen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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