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Ludger Loeck und seine Frau Alheit bekunden, daß der Pater des Fraterhauses und Herr Cort Vorhelm dem Johanne Kerckerinck bei dem Verkauf der zwei halben Mühlen und Stätten vor der Ludgeripforte versprochen haben, die Hälfte der Renten von 2 1/2 Goldgulden und 9 Schillingen, mit denen die Mühlen beschwert waren, abzulösen. Ludger übernimmt diese Verpflichtung. Er siegelt. in profesto Marie Magdalene

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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