Konrad Büschler d. J., Schultheiß, und Leonhard Woßmann, beide zu Schwäbisch Hall und Vormünder des Jos Sulzer d. J., verkaufen aus dem Vermögen ihres Mündels um 27,5 (achthenthalbenundtzwainzig) fl rh an Leonhard Molß, ebenfalls Bürger zu Hall, nachstehend spezifizierte jährliche und ewige Gülten Vorgelds in Geld und Naturalien samt zugehörigen Rechten aus Gütern in Hall, Gelbingen und Erlach. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen die Objekte und übernehmen auch namens ihrer möglichen Nachfolger an der Vormundschaft, ihres Mündels und dessen Erben die Gewährleistung des Geschäfts.