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Jakob Manz aus Plattenhardt, zu Stuttgart gef., weil er mit einem Hasengarn angetroffen wurde und des Wildschießens verdächtig war, jedoch auf sein und seiner Familie Bitten begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, dem Waldvogt zu Tübingen 20 lb h zur Hälfte bar, die andere Hälfte bis zur kommenden Weihnacht (24. Dez.) - sowie seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, sich künftig in keiner Weise am Wildern zu beteiligen, keine Büchse zu gebrauchen, keine Hunde mit sich in den Wald zu führen und andere Wilderer dem Herzog oder seinen Waldvögten anzuzeigen. Sollte es sich erweisen, daß seine früheren Vergehen größer sind als angegeben, so schützt ihn die erlittene Haft und diese Verschreibung nicht vor weiterer Bestrafung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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