Michel Necker, B. zu Nürtingen, daselbst gef., weil er unter Verletzung der Landesordnung und mehrerer herzoglicher Mandate im Heer des Markgrafen Albrecht von Brandenburg Kriegsdienste getan hatte, jedoch, obschon einer Strafe an Leib und Leben verfallen, aus Gnade wieder freigelassen unter der Bedingung, die Gefängnisatzung zu bezahlen, und sich künftig wohl zu verhalten, auch sein Leben lang keine auswärtigen Kriegsdienste mehr anzunehmen, gelobt eidlich, diesen Bedingungsartikeln nachzuleben und schwört U.