Hans von Stadion (Stadigen), Ritter, Rudolf Häle und Ytal von Westernach der Jüngere entscheiden in Folge Auftrags des Grafen Johanns von Helfenstein einen Streit zwischen dem Kloster Anhausen und der Gemeinschaft zu Heidenheim dahin, dass die Anhausener Küsterei von ihren Gütern zu Heidenheim, der Stadt und Gemeinschaft daselbst zur Steuer 18 Schilling Heller geben, die Stadt dagegen des Konvents Güter, Gülten, Zinsen und Seelgeräte darüber nicht beschweren solle.