Hans Mantz, gen. Häßlin, B. zu Stuttgart, wegen eines an Balthasar Stainmetz' Ehefrau begangenen Frevels im Gefängnis gelegen, aus Gnade jedoch freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, die ihm gleichzeitig verordneten Pfleger in der Verwaltung seines und seiner Ehefrau Vermögen nicht zu behindern. Die Pfleger sollen auch von dem Ertrag der Weinberge seiner Ehefrau einen Frevel von 13 lb entrichten und außerdem seine Ehefrau während seiner Pflegschaft mit dem Notwendigsten versehen.