Susanna Regina Astfalk verkauft mit Zustimmung ihrer Mutter und ihrer nächsten Verwandten um 21 fl 26 sh 6 h dem Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall die ihr von ihrer Taufpatin (Dote) Anna Regina Bonacker zu Stuttgart kraft Bescheinigung vom 21. Juli 1660 geschenkten "Thomasischen geringen" Gülten (Herrengülten und Vorgelder) aus Gütern in Hall und in Hergershof, Tüngental, Uttenhofen, Weckrieden und weiteren Orten der näheren Umgebung. Die Erbpächter der gültpflichtigen Güter müssen bei Besitzwechseln Laudemien in Höhe von 1/20 des Liegenschaftswertes entrichten. Die Verkäuferin quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens ihrer Erben die Gewährleistung des Geschäfts.