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Hans Hannselman von Zell unter Aichelberg, außer Landes gewiesen, weil er eine ältere wegen Mittäterschaft an der Ermordung des Betz Staudenfus geschworene Urfehde (1) gebrochen hatte, auf Fürbitte seiner Angehörigen jedoch begnadigt und als Einwohner wieder aufgenommen, leistet abermals die Erbhuldigung und verspricht, sich künftig wie ein treuer und gehorsamer Untertan zu verhalten, keiner Empörung mehr anzuhängen, Anschläge und Meutereien, von denen er erfährt, sofort anzuzeigen, alle heimlichen Zusammenkünfte zu meiden, seine Waffen und sein Harnisch dem Vogt abzuliefern und nur noch ein abgebrochenes Brotmesser als Waffe zu tragen. Bürgen: Jörg Beringer, Ulrich Hitz, Hans Rusch, Thomas Spät [?], Martin Schulthaiss, alle von Zell unter Aichelberg, Heinrich Kugler, Lienhart Schäffer, Wolfgang Häfelin, alle von Aichelberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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