Plan oder Chart der Limitscheidender Neers zwischen der Süchteier Gülisch und der kölnischer Territorio, und zwahren hat ihren Anfang neben dem Vierschener bis an das Greffradische geldrische Territor [Genannt Viersen, Süchteln, Oedt]. Das diese von der Limitscheidender Neers zwischen der kölnische und gülische Territor und zwahren angefangen neben der Vierschener biß der Greffradische gelderische Territor hab aufgerissen ohnpartheyscher Weis infolg meines Eydts und Pflicht eingerichtet und von mir als vereydetem und approbierten Landtmesser des Ambts Brüggen Herzogthum Gülich pflichtmäßig hiemitten attestieret wird, solches bescheinige hiemit krafft meiner eigenhändiger Unterschrifft Kaldenkirchen 25.10.1764 Theodor Strauchen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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