Sebastian Lang, Schulmeister zu Waiblingen, daselbst gef., weil er geleugnet hatte, einen gewissen Zettel geschrieben zu haben, und sich auch sonst verdächtig gemacht hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde, Vettern und Schwäher mit der Auflage wieder freigel., sich wegen seines Vergehens auf obrigkeitliche Mahnung unverzüglich zu stellen, schwört U. und verspricht, Streitigkeiten mit württembergischen Dienern und Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen.