Die Ulmer Bürgerinnen und Schwestern Elisabeth, Witwe des Zunftmeisters Johann Kluntz, Anna, Witwe des Michael Klaiber, und Walburga, Witwe des Johann Klaiber, alle drei geborene Molfenter, bekennen, dass ihnen der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Peter von Gundelsheim [Gde. Theilenhofen/Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] für vier Jahre ein Drittel der Au der Deutschordenskommende mit den zugehörigen Wiesen zwischen den Gießen und der Iller verliehen hat. Ihr Dritteil liegt zwischen der an Jakob Molfenter verliehenen Au der Kommende und der Wiese des Rats der Stadt Ulm. Sie verpflichten sich, die Au in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende davon jährlich 8 Pfund Heller zu bezahlen. Diesen Zins soll Elisabeth Kluntz im Namen ihrer Schwestern entrichten. Bei Säumnissen in der Zahlung des Zinses oder wenn die Schwestern Teile der Au und der Wiesen verkaufen oder verpfänden, fällt ihr Dritteil wieder an die Kommende zurück. Wenn der Holzwart der Kommende in Gögglingen [Stadt Ulm] die noch im Besitz der Kommende befindliche Au, die gegenüber dem an die Schwestern verliehenen Auanteil liegt, besichtigten möchte, dann sollen ihn die Schwestern oder ihre Knechte kostenlos dorthin fahren. Die Schwestern sollen zusammen mit den anderen Beständnern, die Anteil an der Au haben, darin soviele Wiesen wie möglich anlegen, mindestens aber 4 Tagwerk. Sollte es mit der Kommende darüber zum Streit kommen, wieviele Wiesen über die 4 Tagwerk hinaus in der Au angelegt werden sollen, dann soll dies von einem Schiedsgericht bestehend aus zwei Personen, die vom Hauskomtur benannt werden, und zwei Personen, die von den Pächtern der Au dazu abgeordnet werden, entschieden werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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