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Reversbrief einer Lehensübertragung an Leonhard Miller, bürgerlicher Einwohner zu Großeislingen; das Lehen umfasst ein Haus mitsamt Hof, Scheune und Garten, sowie mehrere Äcker und Wiesen; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 9 Pfund 5 Schilling Heller, 5 junge Hühner, 1 Scheffel, 1 Simmer und 1 Vierling Dinkel, 1 Scheffel, 1 Simmer und 4 Vierling Hafer, immer fällig am St. Martinstag; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss der Geistlichen Verwaltung Göppingen jeweils 2 Gulden Weglohn und 2 Gulden Handlohn gezahlt werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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