Hanns Laider, Schreiner von Beilstein, gefangengesetzt, weil er seine am 15. Juni (Vitus) 1554 geschworene Urfehde gebrochen hatte, indem er nicht, wie er gelobt hatte, das Amt Beilstein mit Frau und Kindern, sondern allein verlassen hatte, verpflichtet sich, keine Wehr mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, den Beilsteiner Zehnten nicht zu verlassen und schwört Urfehde