Bischof Arnold von Lübeck transsumiert eine Bulle Pius II. von 1462 Juni 12 aus Viterbo, aufgrund welcher er den Rektor der Pfarrkirche zu Rodenborg Rotgerus de Novimagio und dessen Kapellane Jacobus Witte und Hinricus Botelman von den Strafen absolviert, die Sifridus de Hoym im Zusammenhang mit den - trotz eingebrachter Appellation - gegen Bischof Johan von Verden und die Stadt Lüneburg ergangenen Urteilen gegen sie verhängte.

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