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Schultheiß und Richter zu Oberndorf bestätigen, dass vor ihnen Hans Maiser von da zu seiner, seiner Hausfrau und ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheil an Unsre Liebe Frauenkapelle zu Oberndorf sein Haus mit Zugehörden oberhalb des Brunnens daselbst vermacht, es für sich und seine Gattin zu lebenslänglicher, unentgeltlicher Benutzung wieder erhalten und seinen Erben das Recht vorbehalten hat, dasselbe mit 60 Pfund Heller wieder einzulösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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