Jung Laurenz Schlosser von Bietigheim ("Büttigkhain"), gefangengesetzt wegen Misshandlung und Mutwilligkeit, verspricht Zahlung seiner Atzung, schwört Urfehde und verpflichtet sich, keine Wehr mehr zu tragen, keine Zechen zu besuchen ohne Erlaubnis und Stadt und Land nur mit Wissen des Vogtes und der Obrigkeit zu verlassen