Ludwig von Hallweil und seine Frau Maria geb. von Rotenburg, errichten, unbeschadet eines künftigen Heiratsvertrags mit den Vormündern der Frau, ein Testament, wodurch im Falle der Kinderlosigkeit als Alleinerbe Ludwigs von Hallweil sein Bruder Hans Georg und bei dessen früherem Tod ohne männliche Erben die Witwe des Erblassers eingesetzt wird. Stirbt die Ausstellerin vor ihrem Mann, so erbt er die Hälfte ihrer Hinterlassenschaft, die andere Hälfte ihre Brüder, bei deren Tod ohne männliche Erben ebenfalls der Ehemann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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