Hans Stierlin aus Weidach, zu Herrenberg gef., weil er trotz der jüngst erlassenen Landesordnung eine Büchse getragen und damit Hochwild geschossen hatte, nach einiger Zeit vor die Wahl gestellt, entweder gerichtlich belangt zu werden oder sich das rechte Auge ausstechen zu lassen, entscheidet sich für das Letztere, schwört bei seiner Freilassung U. und gelobt eidlich, künftig nicht mehr zu wildern und ohne Erlaubnis der Obrigkeit außer einem Brotmesser sein Leben lang keine Büchse und keine Wehr mehr zu tragen. Er stellt vier Bürgen, die ihn im Falle des Bruchs der Verschreibung binnen einem Monat der Obrigkeit zu überantworten haben oder 200 fl in bar bezahlen müssen. - Bürgen: 1) Michel Stierlin aus Weidach 2) Friedrich Stierlin aus Echterdingen 3) Jakob Stellin aus Leinfelden 4) Hans Stoll aus Stetten, seine Brüder, Schwäger und Freunde.