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Graf Albert von Hohenberg übergibt mit Zustimmung des Bischofs Rudolf [I. von Habsburg-Laufenburg] von Konstanz an das Kloster Bebenhausen zur Belebung und ununterbrochenen Unterhaltung des Gottesdienstes daselbst alle seine Laienzehnten bei Sülchen ohne jeglichen Rechtsvorbehalt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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