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Das Stift zu Stuttgart erhält von Ludwig Vergenhans, Propst, und dem Kapitel des Stifts zu Stuttgart, die Hälfte der 30 Gulden Gült zugesprochen, die es vom Stuttgarter Spital gekauft hatte, da es zum Kaufpreis von 600 Gulden die Hälfte hinzugegeben hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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