Paulin Claß, genannt Boschen Paulin, sesshaft zu Linsenhofen, wegen Wildfrevels zu Nürtingen gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde und in Ansehung seines unschuldigen Weibs und seiner Kinder statt strenger Bestrafung an Leib und Leben wieder freigelassen und mit der milderen Strafe belegt, sich das rechte Auge ausstechen zu lassen, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, noch Wehr und Waffen zu tragen, außer einem abgebrochenen Brotmesser, keine offenen Zechen und Gesellschaften mehr zu besuchen, den Fachgulden selbst zu erlegen und dazu dem Herzog 200 fl zu bezahlen, die ersten 50 fl auf kommenden Pfingsten, die restliche Summe in Raten von 50 fl an den Pfingstfeiertagen der darauffolgenden Jahre, gelobt eidlich, diesen Begnadigungsartikel nachzukommen, namentlich die 200 fl termingerecht abzutragen, und schwört U. Er setzt ferner zur Sicherheit sein gesamtes Hab und Gut als Unterpfand ein.