Hans Hösch aus Rohr, gef. zu Stuttgart, weil er im Wald einem anderen einen Wagen Scheite gestohlen und verkauft hatte, auf seine und seiner Freundschaft Bitten jedoch der peinlichen Strafe enthoben und mit einer Bürgschaftsleistung von 100 fl belegt, gelobt, dergleichen Handlungen nicht mehr zu begehen, deswegen künftig den Rechtsweg nicht zu beschreiten, bis zum Zeitpunkt obrigkeitlicher Wiedererlaubnis offene Zechen zu meiden und keine Wehr mehr zu tragen, seine Atzung zu bezahlen und acht Tage im Turm am Boden zu büßen, gelobt, dies alles zu halten, und schwört U. Er stellt seinen Vater Ulrich Hösch aus Rohr zum Bürgen, der im Falle der Übertretung dieser U.'mit seinen Gütern, nämlich 1 M. und 1/8 M. Weinberg in der hinteren Affternhalde, im Schilt gen., bei Hans Distel gelegen, für 100 fl unterpfandsweise haftet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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