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Vermischte Akten, Nachtrag: Nachforderung rückständiger Entschädigungsgelder der Gebrüder Sebastian und Ulrich Grafen von Helfenstein an Stadt und Amt Weinsberg, 1557-1560
Vermischte Akten, Nachtrag: Nachforderung rückständiger Entschädigungsgelder der Gebrüder Sebastian und Ulrich Grafen von Helfenstein an Stadt und Amt Weinsberg, 1557-1560
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 42
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 1. Österreichische Regierung in Württemberg >> 1.4. Österreichischen Regierung in Württemberg: Nachtragsakten von 1824
1527; 1557-1560
Bemerkung von Günzler als Nota in der Akte Bü 42:
Als Nachkommen des im Bauernkrieg zu Weinsberg getöteten Grafen Ludwig Helferich Graf von Helfenstein machen die Gebrüder Sebastian und Ulrich Grafen von Helfenstein Nachforderungen aus noch rückständigen Entschädigungsgelder gegenüber mehreren Bürgern aus Stadt und Amt Weinsberg vor den Landforstmeister und Räte zu Stuttgart geltend. Die Entschädigungssumme von 4.500 fl, die an Ludwig Helferichs Sohn Maximilian und Witwe Margaretha von dem Vermögen der ausgetretenen Weinsberger, die an der Tat beteiligt waren, hätten bezahlt werden sollen, konnte in Ermangelung an Käufern, die die Güter in bar hätten bezahlen sollen, nicht aufgebracht werden. Die konfiszierten Güter wurden den Anverwandten der Hingerichteten oder ausgetretenen Tätern zur Benutzung überlassen und mit diesen eine zielweise Bezahlung vereinbart, die auch bis 1534 geleistet wurden. Der Betrag wurde von den Ortsvorstehern in Stadt und Amt alljährlich eingezogen. Die Ansprüche der Helfensteinische Familie hierbei etwas über die Hälfte befriedigt.
Im Jahre 1534 gingen bei Herzog Ulrich Beschwerden ein, dass bei der gegen die angeblichen Täter erkannten Konfiskation nur summarisch gehandelt und manche Unschuldige mit Konfiskation belegt worden seien. Diese Zielzahlung waren an die Graf Helfensteinische Familie sistiert worden. Die erst im Jahr 1557 anhängig gemachten Nachforderung der Gebrüder Sebastian und Ulrich Grafen von Helfenstein wird bis zur Einreichung einer förmlichen Klage und Beweis, welche Güter in Specie ihnen verschrieben und wer solche derzeit besaß, abgewiesen.
Die Kläger prüfen eine schedulam appellationis an das Reichskammergericht, wiewohl diese nicht intra terminum fatalem übergeben wird. Dennoch zeigen sich die Weinsberger aus Furcht vor einem Kammgerichtsprozess und der damit einhergehenden Kosten vergleichsbereit. Herzog Christoph von Württemberg gibt hingegen den Beklagten unter dem 5. Juli 1560 zu erkennen, dass sie mit den Vergleichsanerbitten "in Gemach tun" und abwarten sollen, ob die Klage beim Reichskammergericht auch wirlich anhängig gemacht wird, was auch tatsächlich unterblieb.
Enthält u.a.: Hilfsgesuch Weinsberg an Herzog Christoph von Württemberg, 3. September 1557 mit Anlagen Kopie des Vertrages über die Entschädigungssumme von 4.500 fl , 14. März 1527 und Quittungsbelege über Zahlungen 1527-1557