Antoni Beck, B. zu Weilheim, wegen Ehebruchs und schlechter Behandlung seiner Ehefrau zum zweiten Mal zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder sich in Form einer Verschreibung zu verpflichten, künftig alle Zechen zu meiden und keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, wählt die Verschreibung, gelobt, die genannten Bestimmungen einzuhalten, sich künftig wohl zu verhalten, und schwört U.