Hans Schradin von Indelhausen, Stoffel Pfeiffer von Unterwilzingen und Hans Wachter von Oberwilzingen, wegen Wildfrevels zu Münsingen gef., jedoch auf Fürbitte ihrer Freunde mit der Auflage freigel., ihre Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen, dazu eine Strafe von zusammen 35 fl zu entrichten, sich allen Waidwerks zu enthalten, fortan keine Wehr mehr zu tragen und sich in allem wohl zu verhalten, schwören U. und versprechen eidlich, dies zu befolgen. Sie stellen 11 gen. Bürgen, die sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichten, 100 fl zu bezahlen, und ihr Hab und Gut unterpfandsweise einsetzen.