Heinrich von Breitungen (Bretingen), Burgmann zu [Lieben-] Stein (Steyne), verkauft mit Zustimmung seines Bruders Günther und seiner Ehefrau Mechtild (Metzen) der Äbtissin und dem Konvent zu Allendorf (Aldendorph) bei Frankenstein (Frankynsten) eine Hufe in der Flur von Gräfendorf (Grevendorph) mit den zugehörigen Wiesen für bereits erhaltene 25 Pfund Heller; es soll Konrad von Gräfendorf an seinen Rechten nicht schaden. Der Verkäufer verspricht Währschaft und stellt als Bürgen Hertnid von Leimbach (Leyn-) und Günther von Breitungen (Breytingen), Burgmannen zu Salzungen; bei Klagen seitens des Lehnsherrn oder Dritter haben diese einen Knecht und ein Pferd so lange in ein Wirtshaus in Salzungen zum Einlager zu schicken, bis das Gut dem Käufer überantwortet wird; sie übernehmen ihre Verpflichtungen. (2) Hertnid von Leimbach siegelt. Da Günther von Breitungen kein Siegel hat, bittet er Friedrich Stock, Vogt zu Salzungen, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an (3).