Simon Trüschlin, B. zu Owen, gef. zu Kirchheim, weil er dreimal den gebotenen Frieden gebrochen hatte, vor dem Stadtgericht rechtlich beklagt u. mit untenstehendem Urteil belegt, verpflichtet sich, alle Punkte des Urteils auszuführen, und schwört U. Das Urteil: Er muß laut Landesordnung 10 fl Strafe an den Herzog zahlen, darf keine Wirtshäuser und Zechen mehr betreten und als Waffe nur noch ein abgebrochenes Brotmesser tragen. Ferner ist ihm sein Leben lang der Besuch öffentlicher Badestuben verboten; auch muß er sich den Bart stehen lassen, den er weder scheren noch sonstwie verändern darf. Außerdem muß er sich unverzüglich nach Aufrichtung dieser Verschreibung nach Owen zurückbegeben und darf in Zukunft den Zehnten der Stadt nur noch mit Erlaubnis der Obrigkeit verlassen.