Herzog Siegmund von Österreich bekundet, dass zwischen seinem Oheim Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Graf Hans von Lupfen Fehde und Feindschaft entstanden waren, er deswegen die Parteien zu Straßburg verhört und wie folgt vertragen hat: [1.] Hans von Lupfen wird für 15 Jahre Diener des Pfalzgrafen, öffnet ihm alle linksrheinischen Schlösser und Städte, darunter Hohlandsberg (Lantßpurg). Der Pfalzgraf mag diese gemäß der Burgfriedensverträge in seinen Geschäften gebrauchen. Wenn der Pfalzgraf ihn innerhalb eines Jahres unter einmonatiger Ankündigung darum ersucht, soll Hans von Lupfen ihm 100 reisige Pferde zuführen und einen Monat lang auf Schaden des Pfalzgrafen und auf eigene Kosten Dienst leisten. Von seinen Verpflichtungen nimmt Hans aus: Den Kaiser, Herzog Siegmund von Österreich, das Haus Österreich, den Bischof von Straßburg, die Gesellschaft St. Jörgenschild in Oberschwaben, solange Hans dieser verpflichtet ist, sowie alle vom Stamm und Namen derer von Lupfen. Der Pfalzgraf nimmt Hans von Lupfen für die 15 Jahre in seinen Schirm. [2.] Der Pfalzgraf setzt Graf Hans wieder in seine Rechte zu Türkheim ein, die dessen Vater und Bruder besessen hatten. Bei Uneinigkeit soll ein gütlicher oder rechtlicher Austrag vor den Meistern und Räten der Stadt Straßburg stattfinden. [3.] Die Irrungen zwischen dem Grafen Hans und Kaysersberg wegen des Grabens und anderer Streitpunkte sollen beide Parteien bei einem gütlichen Vergleich bis nächste Mariä Lichtmess [02.02.1467] unter Einbezug ihrer Räte schlichten. Sollte kein Vergleich erzielt werden, soll die Sache vor den Meistern und Räten der Stadt Straßburg rechtlich entschieden werden. [4.] In der Fehde genommene Güter sollen von beiden Parteien bis Weihnachten wieder zurückgegeben werden. [5.] Die Verschreibung derer von Türkheim [über die Huldigung an Hans von Lupfen] soll vom Grafen binnen 14 Tagen an die Stadt zurückgegeben werden und diese ledig gesagt werden. [6.] Ausstehende Brandschatzungen, Lösegelder und dergleichen werden annulliert und nicht ausgezahlt, die Bürgen von allen diesbezüglichen Verpflichtungen ledig gesprochen, die Gefangenen haben jedoch ihre Atzung zu bezahlen. [7.] Ausstehende Verschreibungen - von Ammerschweier über 1.600 Gulden, von Niedermorschweier über 300 Gulden, von Winzenheim über etlichen Wein, von Ammerschweier über weitere 400 Gulden und Morschweier und Winzenheim über 200 Gulden an Hans von Lupfen - sollen von dem vorliegenden Vertrag nicht berührt werden. [8.] Alle Fehde und Feindschaft auch mit den beteiligten Städten des Zehnstädtebundes - Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Oberehnheim, Mülhausen, Kaysersberg, Münster im Gregoriental, Türkheim und Rosheim - wird abgetan. [9.] Die Fehde zwischen Peter von Regesheim (Regeßheim) und der Stadt Münster im Gregoriental soll ebenfalls beigelegt werden. An der Aufrichtung des Vertrags (teyding und bericht) waren neben dem Aussteller Siegmund der Bischof Johann von Basel, die Räte des Herzogs Ludwigs IX. von Bayern-Landshut - Herr Konrad zu Heideck, Michel Riederer (Riedrer), Propst zu Altötting und Kanzler, und Wolfgang von Hoppingen - sowie Räte der Stadt Straßburg und Basel beteiligt. Herzog Siegmund kündigt sein Siegel und eine Aushändigung einer Ausfertigung an beide Parteien an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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