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Hans Ryher von Owen, etlicher Scheltworte wegen rechtmäßig zu Kirchheim gef., schwört auf Grund eines von der Stadt Kirchheim besiegelten Urteilsbriefes U. und verspricht, in keiner Weise gegen die württembergische Herrschaft und deren Untertanen vorzugehen und, falls er Ansprüche gegen dieselben gewänne, diese nur an den zuständigen einheimischen Gerichten geltend zu machen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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