Kläger: Matthäus Rodde (der Ältere), Ratsherr der Stadt Lübeck (Beklagter).- Beklagter: Arnold Beltgens, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis primae et secundae; Einlassung des Klägers in den Rechtsstreit, Verurteilung in Abwesenheit und Rechtshängigkeit der Sache am Reichskammergericht in einem Streit um den Arrest der Güter des Klägers in Hamburg wegen einer Forderung des Beklagten in Höhe von 1836 Mark aus einem Handel mit Kesseln, die der Kläger gegen die Zession einer Obligation des später fallierten und aus der Stadt geflüchteten Heinrich von Lengerken dem Beklagten vertragsgemäß zu liefern hatte; Kläger-Einrede der Unzuständigkeit Hamburger Gerichte auf Grund von Verträgen zwischen den Hansestädten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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