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Daniel Baickher, Metzger und B. zu Owen u.T., gef. zu Kirchheim u.T., weil er sich - wie unten näher ausgeführt - stark verdächtig gemacht hatte, etliche Rossdiebstähle begangen zu haben, die sich zu der Zeit im Amt Kirchheim und auf der Alb ereigneten, vor dem Stadtgericht auf Befehl des Herzogs, weil er seine Vergehen nicht gestehen wollte, auf Tortour und peinliche Frage angeklagt, nachdem diese Anklage jedoch "ledig" ausgegangen, vom Herzog unter der Bedingung, dass er die Atzung und alle sonstigen Haftungskosten bezahlt und sich zum Wohlverhalten verpflichtet, aus der Haft entlassen, obwohl der Herzog befugt gewesen wäre, rechtlich gegen ihn vorzugehen oder ihn anderweitig streng zu bestrafen, verspricht, seine Atzung etc. zu bezahlen, sich künftig wohl zu verhalten und schwört U. Die verdächtigen Handlungen, derentwegen er verhaftet wurde: Er hatte ein Mönchroß (1), das dem Bartholome Holder, Mayer zu Krebsstein, nachts von der Weide gestohlen worden war, nach Schreck am Rhein (2) gebracht und versucht, mit dem Pferd überzusetzen, in der Absicht, das Pferd seinem Schwagen zuzuführen. Weil die Fergen jedoch wegen des sattellosen Pferdes misstrauisch wurden und ihn zum Amtmann bringen wollten, war er unter Zurücklassung des Pferdes geflohen. Das Pferd war später dem Bestohlenen zurückgegeben worden, während er längere Zeit im Ausland blieb. Verdächtig war außerdem, dass er in Schreck seinen Namen verleugnet und sich "von Bretten" genannt hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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