Wilhelm Anshelm ("Anßhelm") von Bietigheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, schwört Urfehde, nachdem ihm gemäß Rechtsspruchs 2 Finger der rechten Hand abgehauen worden sind und ihm auferlegt wurde, dass er seine zu "Bietigkain" [Bietigheim] geschworene Urfehde getreulich halten solle