Bartholomäus Schuhmacher aus Waiblingen, zu Urach gef., weil er das herzogliche Gebot, das Fürstentum für immer zu verlassen, nicht gehalten hatte, sondern nach Weil der Stadt zurückgekehrt war und die Lehre der Wiedertäufer angenommen hatte, jedoch nach Widerrufung dieser Lehre u. des lutherischen Glaubens auf Fürbitte und gegen Bezahlung seiner Atzung sowie der in Urach und Waiblingen entstandenen Gefängniskosten wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang im Zwing und Bann der Stadt Waiblingen zu bleiben und sich ohne Erlaubnis der Herzogin Sabina von Württemberg nicht mehr daraus zu entfernen, auch die lutherische und zwinglische Lehre nicht mehr anzunehmen, sondern vielmehr den alten Glauben beizubehalten. B. Schuhmacher war zuvor wegen seines Übertritts zur lutherischen Lehre ins Gefängnis von Waiblingen eingeliefert und trotz seiner Weigerung, U. zu schwören, begnadigt und mit der Weisung freigel. worden, das Land für immer zu verlassen.