Bischof Heinrich [III. von Brandis] von Konstanz inkorporiert mit Zustimmung seines Domkapitels auf die Bitte des Klosters Bebenhausen diesem Kloster die Pfarrei Bondorf, über welche ihm schon früher das Patronatsrecht zugestanden hatte, mit allen Einkünften und schenkt die ihm selbst nach gemeinem Recht zustehende Quart dieser Kirche an den Tisch des Klosters.