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Philipp Scheer von Oberlenningen, wegen des Auswerfens von Grenzsteinen und wegen allgemeinen zanksüchtigen und widerspenstigen Verhaltens zu Kirchheim u.T. im Gefängnis gelegen, wo er in seiner Halsstarrigkeit verharrte und das Recht verlangte, auf sein Begehren hin vom herzoglichen Anwalt peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren und nach Besichtigung des an einer Wegweiche gelegenen Tatortes dazu verurteilt, innerhalb eines Monats 40 fl an den Herzog zu zahlen, sich sein Leben lang botmäßig zu verhalten, niemand außerhalb des Rechts zu behelligen, ferner alle Zechen und Gesellschaften künftig zu meiden und keine Waffen mehr zu tragen, außerdem die Wegweiche künftig gemäß dem Wortlaut einer besiegelten Urkunde zu achten und für alle entstandene Unkosten und Schäden aufzukommen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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