Jörg Holtz von Dettingen Schloßberg, flüchtig aus dem Land ausgetreten, weil er in der Zeit um Fastnacht 1526 (sic!) auf Veranlassung der Bauern, die zu der Zeit in Ried bei Boltringen lagen, mit andern versucht hatte, eine eigene "Versammlung" zu bilden, und sich außerdem der lutherischen Partei angeschlossen hatte, jedoch auf Fürbitten wieder eingelassen, leistet noch einmal den Eid der Erbhuldigung, verspricht, sich künftig als ein treuer, gehorsamer und frommer Untertan zu erweisen, sich an keiner Empörung zu beteiligen, jedoch gegen den König oder seinen Regenten und gegen die Ober- und Ehrbarkeit des Landes gerichtete Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen, der lutherischen Sektiererei zu entsagen, alle Zechen, Zusammenkünfte und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben und keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser. Er stellt ferner 4 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn das nicht geschähe, 100 fl zu zahlen. Bürgen: Peter und Konrad Blom, Michel Blom, des Bernhard Blom Sohn, und Hans Klain, alle von Dettingen Schloßberg