Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg vidimieren auf Ersuchen ihrer Amtskollegen von Schwäbisch Hall einen Kommissionsbefehl Kaiser Friedrichs III. vom 15. September 1484, demzufolge mehrere Reichsprälaten und Reichsstädte, darunter Nürnberg, beauftragt werden, durch ihre Kanzleien von den durch die Stadt Hall präsentierten originalen kaiserlichen und königlichen Gerichtsprivilegien beglaubigte Abschriften oder neue, rechtskräftige Exemplare ("Vidimus und Transsumpt") zu fertigen (Zweitfertigung von U 1649).