Schultheiß und Bürgermeister von Hausen namens der Gemeinde (Kläger) gegen Philipp August Götz (Beklagter) als Besitzer der Kelter daselbst wegen Herausgabe des Keltergeschirrs (mit Vorakten betr. Strittigkeit der Gemeinde mit Götz' Vorgängern wegen derselben Sache)