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Michel Schuopp von Unterlenningen, zu Kirchheim gef., weil er in Übertretung des Jagdverbots mit einer Falle am Berg hinter Sultzburg ein Stück Wild gefangen hatte, jedoch auf Fürbitte unter den nachfolgenden Bedingungen freigelassen, schwört U. Er muss auf alle Rechte verzichten für den Fall, dass ihm weitere Wilddiebereien nachgewiesen werden sollten, er darf künftig ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Waffen mehr tragen, keine Zeche mehr betreten und muss 50 fl verbürgen. Er stellt hierfür 3 Bürgen, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft 50 fl zu bezahlen bzw. ihr Hab und Gut dafür einzusetzen. Bürgen: sein Bruder Xander Schuopp und Hans Blannckenhörn, beide von Lenningen, sowie Hans Hofmaister von Kirchheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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