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E 10/N 107 Nachlass Helmut Hornbogen (Bestand)
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Form und Inhalt: 1. Beschreibung des Bestandes
Der Nachlass von Helmut Hornbogen wurde dem Tübinger Stadtarchiv am 19. Mai 2000 übergeben und im Sommer des gleichen Jahres von Michael Fabich verzeichnet.
Der Nachlass bestand aus 5 Teilen:
1. Zwei große Kartons mit nach Personen geordneten in Klarsichthüllen und Plastikmappen eingeschlagenen Materialien wie handschriftliche Exzerpte, Zeitungsausschnitte, Fotokopien und Fotografien zu der als Buch erschienenen, seit 1982 im Schwäbischen Tagblatt veröffentlichten Artikelserie Helmut Hornbogens „Tübinger Dichter-Häuser“ und zu Arbeiten Hornbogens über verwandte Themen. Jedes einer Person zugeordnete Konvolut entsprach einem Kapitel des genannten Buches. Die Materialien zu anderen Arbeiten waren in diese Konvolute eingeordnet.
2. Ein kleiner Karton mit 80 zum größten Teil in dem Buch „Tübinger Dichter-Häuser“ veröffentlichter Fotografien von einzelnen Tübinger Häusern von Wolf-Dieter Nill.
3. Acht zusammengeheftete jeweils einem Film entsprechende Stapel mit insgesamt 270 Großkontakten (11,8 x 12,5 cm) mit Aufnahmen des Fotografen Ulrich Metz vom Tübinger Stadtfriedhof. Die Aufnahmen zeigen zum größten Teil einzelne Grabmale.
4. Ein kleiner Karton mit 91 Abzügen (ca. 17 x 24 cm) von einer in Helmut Hornbogens Buch „Der Tübinger Stadtfriedhof“ abgedruckten Auswahl von den in Teil 3 als Großkontakte vorhandenen Fotografien.
5. Sechs gerahmte Bilder bzw. Fotografien mit diversen Motiven.
Die beiden ersten Teile wurden für die Verzeichnung zu „Materialien zu dem Buch ,Tübinger Dichter-Häuser‘“ bzw. der dritte und vierte zu „Fotografien zu dem Buch ,Der Tübinger Stadtfriedhof‘“ zusammengefasst.
Im ersten Teil wurden die Klarsichthüllen und Plastikmappen, sowie die Büro- bzw. Heftklammern entfernt und weitgehend durch säurefreie Kanzleibögen ersetzt und unter weitgehender Beibehaltung der vorgefundenen Ordnung entsprechend der thematisierten Personen mit den Signaturen E 10/N 107 Nr. 1-1 versehen. Die Reihenfolge der Nummerierung entspricht der im Buch, d.h. der chronologischen Folge des Auftretens der behandelten Dichter in Tübingen. Wenn mehr als ein Artikel zu einem Dichter verfasst wurde, sind sämtliche Materialien dem ersten Konvolut zugeordnet. Der einzige „Dichter“, zu dem sich das Material nicht in dem übergebenen Nachlass befand, ist Jakob van Hoddis.[1] Die insgesamt 120 in diesem Teil vorgefunden Fotografien wurden in weichmacherfreie Fotohüllen eingefügt und in der Regel im vorgefundenen Zusammenhang belassen.
Die 80 Fotografien des 2. Teils, also die Fotografien Wolf-Dieter Nills der einzelnen „Dichter-Häuser“, wurden jeweils, ebenfalls in Fotohüllen eingefügt, den entsprechenden Konvoluten (E 10/N 107 Nr. 1-61) zugeordnet. Im Falle „Jakob van Hoddis“ bilden sie den ausschließlichen Inhalt des Konvoluts. Zwei Fotografien von Häusern, die von in dem Buch „Tübinger Dichter-Häuser“ lediglich im Vorwort erwähnten Personen bewohnt wurden (Hermann Lenz, Martin Walser), finden sich gemeinsam unter E 10/N 107 Nr. 62.
Die 270 Großkontakte des 3. Teils wurden ebenfalls in archivfähige Fotohüllen eingefügt und bekamen entsprechend der acht Filme, von denen sie abgezogen wurden, die Signaturen E 10/N 107 Nr. 63 – E 10/107/70.
Auf den 91 Abzügen des 4. Teils fand sich jeweils eine handschriftliche Beschriftung mit dem Buchstaben „M“ und einer nachgestellten Nummer. Die Nummer entspricht der Reihenfolge, in der die Fotografien in dem Buch „Der Tübinger Stadtfriedhof“ erscheinen. In dieser Reihenfolge finden sie sich in archivfähigen Fotohüllen unter der Signatur E 10/N 107 Nr. 71.
Die Signaturen E 10/N 107 Nr. 72 – E 10/N 107 Nr. 77 betreffen die 6 vorgefundenen gerahmten Bilder, die in keinem direkten Zusammenhang mit den anderen Teilen des Nachlasses stehen.
Von den 200 Fotografien unter den Materialien zu dem Buch „Tübinger Dichter-Häuser“ und von den 91 in dem Buch „Der Tübinger Stadtfriedhof“ veröffentlichten Fotos wurden Abzüge angefertigt und in die Fotosammlung des Stadtarchivs eingereiht.
2. Zur Person Helmut Hornbogen
2.1. Zur Person
Helmut Hornbogen, geboren am 27. Dezember 1940, wuchs im thüringischen Gleitz auf, studierte Germanistik und Philosophie in Hamburg, Heidelberg und schließlich in Tübingen. 1969 fing er in Tübingen als Volontär beim Schwäbischen Tagblatt an, wurde dort der zuständige Redakteur für Literatur, Musik und Bildende Kunst, und blieb es bis zu seinem Tod am 7. Februar 2000.
Neben den Artikeln für das Schwäbische Tagblatt veröffentlichte Helmut Hornbogen sechs Bücher. Die beiden bekanntesten sind die zu einem festen Größe des kulturellen Lebens der Stadt Tübingen gewordenen Bücher „Tübinger Dichter-Häuser“ und „Der Tübinger Stadtfriedhof“. Das Buch „Der Tübinger Stadtfriedhof“ trug mit dazu bei, dass der 1968 getroffene Gemeinderatsbeschluss, den Stadtfriedhof in einen Park umzuwandeln, im Mai 2000 revidiert wurde[2] und zur Zeit nach Möglichkeiten gesucht wird, ihn möglichst kostenneutral zu erhalten.[3]
Helmut Hornbogen selbst wurde aufgrund einer Ausnahmegenehmigung schon vor der Entscheidung, Neubelegungen wieder zuzulassen, auf dem alten Stadtfriedhof beerdigt.
In der Trauerrede zur Beerdigung nennt Christoph Müller, Chefredakteur des Schwäbischen Tagblattes, ihn einen „sozialdemokratie-geprägten Konservativen“ und beschreibt ihn als einen „immens fleißigen und konzentrationsfähigen“ Autoren, der versuchte, gegen einen ihn zum Teil anwidernden modernen Kulturbetrieb „Erinnerungen“ zu bewahren.[4]
2.2. Buchveröffentlichungen
1.Helmut Hornbogen, Tübinger Dichter-Häuser, 3., erweiterte Auflage, Tübingen 1999
2.Helmut Hornbogen, Kunstwandern durchs Klinikum, Tübingen 1999
3.Helmut Hornbogen, Erinnerungen an Anfänge. Tübingen. Vom Gedenken – Gespräche mit Albert Goes und Hermann Lenz, Tübingen 1996
4.Helmut Hornbogen, Der Tübinger Stadtfriedhof, Tübingen 1995
5.Helmut Hornbogen, Danneckers Nymphengruppe – Über die bewegte Vergangenheit und vielfältige Gegenwart zweier leicht bekleideter Frauen, Tübingen 1991
6.Helmut Hornbogen, Jakob van Hoddis – die Odyssee eines Verschollenen, München 1986
3. Anmerkungen zur Verzeichnung
Grundsatz der Erschließung war die möglichst geringe Veränderung des vorgefundenen Nachlasses. Die Alternative wäre gewesen, den Nachlass nach Natur und Herkunft der vorgefundenen Materialien umzuordnen und entsprechend zu verzeichnen. Für die Fotografien, die für das Buch „Der Tübinger Stadtfriedhof“ aufgenommen bzw. darin veröffentlicht wurden, hätte das keinen Unterschied gemacht, weil es sich ausschließlich um Fotografien ein und desselben Fotografen handelt. Für die Materialien zu den „Tübinger
Dichter-Häusern“ hätte das bedeutet, dass die unterschiedlichen Unterlagen wie handschriftliche Exzerpte und Notizen, Korrekturbögen, von Hornbogen selbst oder von anderen Personen verfassten Presseausschnitte, Kopien von Primärquellen bzw. von Aufsätzen oder aus Büchern und die Fotografien jeweils hätten zusammengeführt werden müssen. Dem daraus resultierenden Vorteil der formal größeren Übersichtlichkeit hätte der Nachteil gegenübergestanden, dass der vorgefundene Zusammenhang, der für die Arbeiten von Helmut Hornbogens von Bedeutung sein könnte, verloren gegangen wäre. Die Beurteilung, welchen Nutzen die Bewahrung der vorgefundenen Ordnung für eine Bearbeitung haben könnte, ist im Rahmen der Verzeichnung nicht zu leisten. Die Möglichkeit aber, dass diese Ordnung aufschlussreich sein könnte, rechtfertigt die Entscheidung, den Nutzern, die sich für Nachlass Hornbogens in Bezug auf das Buch „Tübinger Dichter-Häuser“ interessieren, den Nachteil zuzumuten, dass sie es mit etwas unübersichtlichen, ungeordnet wirkenden Konvoluten zu tun bekommen und es demzufolge notwendig sein kann, nach einem im Verzeichnis aufgeführten Gegenstand im betreffenden Konvolut mit etwas Geduld suchen zu müssen.
Zur Erleichterung der Nutzung des Nachlasses bzw. der erstellten Findliste mögen folgende Anmerkungen beitragen.
Zur Verzeichnung der „Materialien zu dem Buch ,Tübinger Dichter-Häuser‘“
1. Da sich die Verzeichnung der Materialien an die Ordnung des Buches anlehnt, wurde jedem Titel der 62 den Kapiteln des Buches entsprechenden Konvoluten wie in dem Inhaltsverzeichnis des Buches die Angabe der Adressen der „Dichter-Häuser“ vorangestellt.
2. In der Regel finden sich in den einzelnen Konvoluten, und zwar meist oben aufliegend, mehrere Seiten mit handschriftlichen Exzerpten Helmut Hornbogens von Texten des behandelten Dichters bzw. von solchen, die den Dichter bzw. ein ihn betreffendes Thema behandeln. Weitere, weniger umfangreiche Exzerpte, sowie Notizen können sich im Konvolut verteilt befinden. Insgesamt werden diese Unterlagen, die den einzigen von Hornbogen mit der Hand geschriebenen Inhalt des Nachlasses ausmachen, im Verzeichnis unabhängig vom Umfang, der zwischen 2 und mehr als 30 Seiten liegen kann, summarisch als „handschriftliche Exzerpte und Notizen“ bezeichnet.
3. Helmut Hornbogen hat praktisch von jedem seiner veröffentlichten „Dichter-Haus-Artikel“ den entsprechenden Zeitungsausschnitt aufbewahrt. Dazu kommen häufig noch zum Teil handschriftlich bearbeitete Korrekturbögen bzw. Kopien des Zeitungartikels sowie andere Fassungen wie Ausdrucke oder auch Collagen aus mit der Schreibmaschine geschriebenen und kopierten Textpassagen. Sie befinden sich in den jeweiligen Konvoluten und sind in der Regel nicht einzeln verzeichnet. Dagegen sind solche Zeitungsartikel von Helmut Hornbogen einzeln aufgeführt, die nicht in die Reihe der „Tübinger Dichter-Häuser“ erschienen sind, aber thematisch eine Verwandtschaft aufweisen und gemeinsam mit den ihnen zugrunde liegenden Materialien innerhalb der Unterlagen zu den Dichter-Häusern vorgefunden wurden.
4. Ebenfalls fast immer befinden sich in den Konvoluten Presseauschnitte (Zeitungs- bzw. Zeitschriftenartikel) und Kopien von Aufsätzen aus Fachzeitschriften bzw. Büchern sowie Kopien von ganzen oder grossen Teilen von Büchern. Auch diese Materialien sind in der Regel summarisch verzeichnet. Lediglich die vollständig oder fast vollständig kopierten Bücher und Aufsätze, Artikel oder Reden wurden mit den vorhandenen bibliografischen Angaben aufgenommen, wenn es Grund für die Annahme gab, dass sie nicht ohne Weiteres auf anderem Wege aufzufinden sein würden oder auch von allgemeinen, von den jeweiligen Dichtern unabhängigen Interesse sein könnten.[5]
5. In einigen Fällen hat Hornbogen auch Kopien von Primärquellen, vornehmlich aus dem Universitätsarchiv der Universität Tübingen und dem Stadtarchiv Tübingen, anfertigen lassen und aufbewahrt. Sie werden in der Regel im Verzeichnis summarisch genannt, in Einzelfällen unter Angabe der Art der Quelle.
6. In fast allen Konvoluten finden sich Fotografien. Darunter sind Abzüge der meisten der in dem Buch „Tübinger Dichter-Häuser“ veröffentlichten Fotografien. Jedes einzelne der insgesamt 200 Fotografien ist jeweils am Ende der Einträge unter „Enthält“ aufgeführt. Angegeben sind soweit ersichtlich das Motiv, der Fotograf bzw. Rechteinhaber, sowie ein Datum bzw. eine Jahreszahl. Nicht immer ist zu erkennen, ob sich die Zeitangabe auf den Zeitpunkt der Aufnahme, des Abzuges oder etwas anderes bezieht. Im Gegensatz zu den übrigen Materialien, die sich fast ausschließlich auf die Dichter völlig unabhängig von ihrer Tübinger „Behausung“, den „Dichter-Häuser“ bezieht, zeigen die Fotografien zum größten Teil die betreffenden Häuser oder Teile von ihnen. Die Fotografien sind meist aufgrund der Fotohüllen, in denen sie sich befinden, und weil sie sich gehäuft am Ende des Konvolutes befinden, relativ leicht zu finden. Da von jedem dieser Fotografien ein Abzug für die Fotosammlung des Stadtarchivs angefertigt wurde, wird es aber kaum notwendig sein, auf diese Fotografien zurückzugreifen.
Im Anhang zur Findliste findet sich eine Abbildung von jedem einzelnen Foto. Auf sie verweist die Angabe in den eckigen Klammern [Cd 7/...].
7. Diejenigen Materialien, die sich nicht unter den bisher genannten subsumieren lassen und nur vereinzelt vorkommen, wie Briefe, Postkarten oder ähnliches sind in der Regel im Verzeichnis unter Angaben der beteiligten Personen, der Art der Unterlagen sowie des Datums, soweit angegeben, einzeln aufgeführt. Wenn es sich um unpersönliches Werbematerial handelt, ist es nur summarisch angegeben.
8. Der Titel des Buches „Tübinger Dichter-Häuser“ ist etwas irreführend, weil er die Erwartung weckt, dass es um Häuser geht, die eben auch von mehr oder weniger bekannt gewordenen Dichtern bewohnt wurden. Tatsächlich aber geht es um Dichter, die eine Zeitspanne ihres Lebens in Tübingen verbracht haben und während dieser Zeit zwangsläufig auch eine Adresse in Tübingen hatten. Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Dichter, seiner Arbeit und dem von ihm bewohnten Haus wird nur gelegentlich, etwa bei den Stiftsbewohnern, hergestellt. In seinem Vorwort in dem genannten Buch stellt Helmut Hornbogen auch selbst die Frage, welche Bedeutung die Häuser eigentlich hätten und beantwortet sie eher zögerlich damit, dass sie einen gewissen „fetischistischen“ Zauber entfalten könnten, um dann deutlich zu machen, dass sie das natürlich nur vor dem Hintergrund des eigentlich wichtigen, den Dichtungen der Autoren tun könnten. So gesehen kann offensichtlich alles, womit eine bestimmte Person in Berührung gekommen ist, wenn ein entsprechendes Bedürfnis besteht, zu einem Fetisch werden. Demzufolge war das Interesse Hornbogens für die Häuser nicht sehr groß und es macht den Eindruck, als komme er hier eine Pflicht nach, die ihm durch eine redaktionelle Idee, wie man eine Verbindung zwischen einer profanen Erfahrung der Zielgruppe einer Lokalzeitung, nämlich der Kenntnis der Häuser der eigenen Stadt, und einer Literatur, die nach Einschätzung Hornbogens kein Mensch mehr liest, herstellen könnte, aufgebürdet wurde. Infolgedessen wird jemand, der sich für die Häuser und weniger für die Dichtungen und ihre Urheber interessiert, in diesem Nachlass, wenn man von den Fotografien absieht, nur selten fündig werden. In den Ausnahmefällen, in denen der Nachlass interessantes Material zu den Häusern enthält, zu nennen sind hier vor allem die Münzgasse 13 und die Haaggasse 15, ist es in der Findliste aufgeführt.
Zur Verzeichnung der „Fotografien zu dem Buch ,Der Tübinger Stadtfriedhof‘“
1. Sämtliche Personen, von deren Grabmal eine Einzelaufnahme vorliegt, sind jeweils einzeln im Verzeichnis aufgeführt. Bis zu zwei Personen je Grabmal sind vollständig angegeben, bei mehreren Personen ist lediglich die von Helmut Hornbogen im seinem Buch behandelte Person mit vollem Namen zusammen mit dem Hinweis („u.a.“), dass noch weitere Personen unter diesem Grabmal beigesetzt wurde, genannt.
2. Bei den Großkontakten (E 10/N 107 Nr. 63 – E 10/N 107 Nr. 70) sind die Namen alphabetisch aufgeführt. Da dies nicht der Reihenfolge der Aufbewahrung in der Reihenfolge der automatischen Nummerierung auf dem jeweiligen Film entspricht, müssen die Abzüge jeweils unter denen des entsprechenden Films herausgesucht werden. Die Aufnahmen, die keine einzelnen Gräber zeigen, sind lediglich summarisch genannt.
3. Zu den Abzügen der Fotografien, die für das Buch „Der Tübinger Stadtfriedhof“ ausgewählt wurden und entsprechend der Reihenfolge des Erscheinens in diesem Buch durchnummeriert sind (E 10/N 107 Nr. 71), gibt es zwei Listen mit den Namen sämtlicher Personen, von deren Grabmal eine Fotografie vorliegt. Die erste Liste (Liste A) führt alle Namen alphabetisch auf, die zweite (Liste B) in der Reihenfolge der Nummerierung bzw. Aufbewahrung. Die Angabe in den eckigen Klammern in der Liste A verweist auf eine Abbildung der Fotografie im Anhang zu der vorliegenden Findliste, die Angabe in den runden Klammern in der Liste B gibt die vorgefunden Nummerierung an. Die 5 Sammeldenkmale sind lediglich am Ende der Liste B, mit Angabe der Nummer der Abbildung im Anhang, aufgeführt. Zu zwei im Buch abgedruckten Fotografien liegen die Abzüge nicht im Nachlass vor, eine der vorliegenden Aufnahmen wurde nicht im Buch abgedruckt, in einigen Fällen stimmen Nummerierung und Reihenfolge im Buch nicht überein. In den Listen finden sich entsprechende Hinweise.
Von den Fotografien wurden Abzüge für die Fotosammlung des Stadtarchivs angefertigt.
4. Auf einem Teil der Großkontakte befanden sich aufgeklebte Zettel mit einer Nummer, die der Nummerierung der für das Buch ausgewählten Fotografien, entsprach. Die Zettel wurden entfernt und die Nummerierung auf der Rückseite der Kontakte festgehalten, um die Möglichkeit der Identifizierung der ausgewählten Fotografie zu erhalten.
5. Da die Fotografien nicht datiert sind, war es nicht möglich, unter Laufzeit eine entsprechende Angabe zu machen. Da sie aber offensichtlich für das im Frühjahr 1995 erschiene Buch „Der Tübinger Stadtfriedhof“ aufgenommen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass sie aus dem Jahr 1994 oder, weniger wahrscheinlich, 1993, stammen.
[1] Über van Hoddis hat Hornbogen 1986 eine Monografie veröffentlicht (siehe unter Buchveröffentlichungen). Die Vermutung liegt nahe, dass die fehlenden Materialien in diesem Zusammenhang zu suchen wären.
[2] Aus dem Tübinger Stadtfriedhof wird nun doch kein Park, in: Schwäbisches Tagblatt, 56. Jg., Nr. 120, vom 25. Mai 2000.
[3] Paten für Gräber gesucht – Die Stadt möchte ihren alten Friedhof möglichst originell nachverdichten, in: Schwäbisches Tagblatt, 56. Jg., Nr. 234, vom 10. Oktober 2000
[4] Eine Kopie der Trauerrede findet sich in: Stadtarchiv Tübingen D 15, ZGS 1- Helmut Hornbogen.
[5] In Bezug auf die von Helmut Hornbogen verwendeten Quellen sei darauf hingewiesen, dass dem Buch „Tübinger Dichter-Häuser“ ein ausführliches Quellenverzeichnis beigefügt ist.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.