Caspar Maier, Bürger und Gastgeber zu Wangen, welcher das Kloster Anhausen Bindhaus und Keller daselbst um 230 fl. erkauft hat, verpflichtet sich zur Zahlung von 1 Sch. Urbarlehens- Lösenszins und 5 Maas Wein Bodenzins an die Geistliche Verwaltung Cannstatt.