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Caspar von Sittenau, Doktor, verschreibt sich dem Grafen Eberhard (VI.) d. J. für ein Darlehen von 500 fl., dazu für 500 fl., die der Graf in seine Arbeit und Handel gelegt hat, und verspricht, auf des Grafen Kosten aurum spirituale zu machen.
Caspar von Sittenau, Doktor, verschreibt sich dem Grafen Eberhard (VI.) d. J. für ein Darlehen von 500 fl., dazu für 500 fl., die der Graf in seine Arbeit und Handel gelegt hat, und verspricht, auf des Grafen Kosten aurum spirituale zu machen.