Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Klaus Schuncker und seiner Ehefrau Barbara über 20 Gulden gegenüber Jost Baiser und Remigius Hannerich, Vikaren des Domstifts Speyer, als Vormündern der Kinder des verstorbenen Martin Seehler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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