Simon Kurz, Bürger zu Esslingen, bewilligt dem Kloster Bebenhausen von 4 Kapitalien im Betrag von 500, 100, 600 und 200 Gulden, welche er von seinem Bruder, dem Kaplan Ernst Kurz von Esslingen, ererbt hat, anstatt der bisher bezahlten 5% (Proc.) 4 bis zur Ablösung der Kapitalien zu bezahlen.